Stephan von Stradonitz, geboren *01.05.1863 in Belgien, +05.05.1933 in Berlin, war ein deutscher Jurist, Privatlehrer, Heraldiker und Genealoge.
Er führte 1898 die Kekule-Nummern (manchmal auch Kekulé geschrieben) als Nummerierungssystem für die Vorfahren / Ahnen ein, die noch heute in Gebrauch sind.
Der Proband erhält dabei – unabhängig vom Geschlecht – immer die Nummer 1. Der Vater bekommt jeweils immer den doppelten Wert, die Mutter immer den doppelten Wert plus 1.
Daraus folgen diese Regelmäßigkeiten:
- Der Proband (Ausgangsperson) erhält immer die Kekule-Nummer 1 (unabhängig von seinem Geschlecht)
- Die Kekule-Nummes des Vaters ist immer doppelt so hoch, wie die des Kindes und ist immer eine gerade Zahl. (Ausnahme ist nur die Nummer des Probandes)
- Die Kekule-Nummer der Mutter errechnet sich aus der Kekule-Nummer des Vaters +1 und ist somit immer eine ungerade Zahl.
- 2Generation = Anzahl der Personen in einer Generation. Diese Zahl ist somit identisch mit der Kekule-Nummer des Vaters in der Stammlinie.
Beispiel: 23 = 8.- Generation III hat 8 Personen
- Die Stammlinie:
-
- Probant = Kekule 1
- Vater = Kekule 2
- Großvater = Kekule 4
- Urgroßvater = Kekule 8
Die Generationen werden mit Römischen Ziffern bezeichnet. Siehe dazu die Tabelle mit den Ziffern und Bezeichnungen der Generationen.
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